top of page
Meine Konditionen
Als „Heilpraktikerin auf dem Gebiet der Psychotherapie“ besitze ich die Zulassung des zuständigen Gesundheitsamtes.
Leider werden Kosten für Heilpraktikerleistungen von den Krankenkassen nur bedingt übernommen.
Ich arbeite auf Honorarbasis. Bei Barzahlung erhalten Sie eine Quittung oder ich stelle Ihnen den Betrag in Rechnung.
Die Kosten können Sie als Sonderausgabe im Rahmen Ihrer Steuererklärung geltend machen.
bottom of page